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   BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82   

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https://dejure.org/1984,5429
BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82 (https://dejure.org/1984,5429)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1984 - 6 CB 33.82 (https://dejure.org/1984,5429)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1984 - 6 CB 33.82 (https://dejure.org/1984,5429)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Falle der Bereitschaft zu einem sich in den zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügenden Dienst - Bereitschaft zum Töten von Angreifern in erörterten Nothilfesituationen zur Rettung der Opfer - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 97) und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 100) ab.

    Mit Urteil vom 18. Juli 1975 a.a.O. hat der Senat entschieden, daß ein Wehrpflichtiger nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der zu einem Dienst bereit ist, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt.

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 97) und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 100) ab.

    In Abgrenzung hierzu ist im Urteil vom 10. Dezember 1975 a.a.O. ausgeführt worden, daß die Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, an der Verteidigung eines Volkes gegen einen mit Ausrottungsabsicht vorgehenden Angreifer teilzunehmen, nicht in jedem Falle seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausschließt.

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75

    Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 6 CB 33.82
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen des Senats vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - (BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 97) und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz a.a.O. Nr. 100) ab.

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der vom Kläger außerdem angeführten Entscheidung des Senats vom 19. März 1976 a.a.O. ist nicht einmal dargetan.

  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 B 79.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In diesem Zusammenhang hat der Senat außerdem in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die vom Wehrpflichtigen gegebenen Antworten nicht als "richtig" oder "falsch" bewertet werden dürfen und daß sie nicht logisch konsequent und in sich widerspruchsfrei sein müssen, sondern daß es letztlich allein auf die Motivation des Wehrpflichtigen ankommt sowie speziell darauf, ob sie einen konkreten Bezug zu der von ihm geltend gemachten gewissensmäßigen Betroffenheit, Belastung und Orientierung auf weist (vgl. außer den bereits genannten Urteilen vom 13. Dezember 1974, a.a.O., sowie vom 17. Oktober 1980, a.a.O., z.B. Beschlüsse vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 135] mit Nachweisen und vom 11. September 1984 - BVerwG 6 CB 33.82 -).
  • BVerwG, 29.05.1987 - 6 B 38.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen

    In diesem Zusammenhang hat der Senat außerdem in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die vom Wehrpflichtigen gegebenen Antworten nicht als "richtig" oder "falsch" bewertet werden dürfen und daß sie nicht logisch konsequent und in sich widerspruchsfrei sein müssen, sondern daß es letztlich allein auf die Motivation des Wehrpflichtigen ankommt sowie speziell darauf, ob sie einen konkreten Bezug zu der von ihm geltend gemachten gewissensmäßigen Betroffenheit, Belastung und Orientierung aufweist (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - und vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - sowie Beschlüsse vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - und vom 11. September 1984 - BVerwG 6 CB 33.82 -).
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